2) Der Kunde hat die ihr obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von kaylis innovations zu erbringen. Der Vergütungsanspruch von kaylis innovations bleibt unberührt, auch wenn der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch kaylis innovations unterlässt.
3) In Bezug auf die von kaylis innovations zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht kaylis innovations hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
4) kaylis innovations ist berechtigt dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung in Person wird nicht geschuldet.
5) Sofern zwischen kaylis innovations und der Kuding sogenannte Videocalls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von kaylis innovations stammen.
6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von kaylis innovations erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon usw.) stets zu gewährleisten.
7) Sofern bezahlte Anzeigen geschaltet werden, übernimmt der Kunde die Abrechnungsmodalitäten des verbrauchten Kampagnenbudgets mit den Suchmaschinen und Plattformen selbst. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter.
Die Höhe des monatlichen Budgets für das im Zuge der bezahlten Anzeigenschaltungen Besucher auf die Website, Kampagnenseite oder Profile etc. generiert werden, wird durch den KUnden bestimmt.
Ziel der bezahlten Anzeigen ist es, eine möglichst hohe Anzahl an Besuchern auf das Linkziel, Anfragen, sowie Sichtbarkeit in den Suchmaschinen und Netzwerken zu erreichen und die Gewinn-Marge zu verbessern. Weitere Nebenbedingungen können im operativen Tagesgeschäft festgelegt werden.
kaylis innovations führt kontinuierlich, selbstständig und nach eigenem Ermessen Optimierungen der Kampagnen durch, um die vereinbarten Ziele zu erreichen und weiteres Wachstum für den Kunden zu erzielen.
8) Der Content wird auf den Plattformen und Suchmaschinen in Form von Kampagnen-Setups und Anzeigen angemeldet. Der Zeitpunkt, zu dem die Einträge und Änderungen nach der Anmeldung durch kaylis innovations sichtbar werden, liegt im Ermessen der Suchmaschinen und Plattformen, dies ist durch kaylis innovations nicht beeinflussbar.
kaylis innovations kann die Sichtbarkeit aller Suchbegriffe und Themen für die gesamte Dauer der Promotion nicht garantieren. Gründe sind beispielsweise die Erreichung von Budgetgrenzen oder die Buchungssituation bestimmter Suchwörter und Positionen. kaylis innovations ist befugt, eigenständige Änderungen der Promotion vorzunehmen. Ferner behalten sich die Betreiber der Suchmaschinen und Plattformen das Recht vor, einzelne Suchbegriffe oder Teile des Contents abzulehnen. Des Weiteren haben Suchmaschinen teilweise mit mehreren Portalen, Verzeichnissen und weiteren Suchmaschinen Indexlieferverträge abgeschlossen, so dass der Content auf einer Vielzahl von Webseiten als Suchergebnis oder Anzeige dargestellt wird.
9) kaylis innovations räumt dem Kunden ein unwiderrufliches, ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen im Rahmen dieses Angebots für den Kunden gefertigten schutzfähigen Werken (Entwürfe, Texte, Gestaltungsvorschläge usw.) ein.
Die voran genannten Arbeitsergebnisse, sowie alle sonstigen Arbeitsergebnisse, insbesondere auch solche, die nicht unter den Anwendungsbereich des Urheberrechtsgesetzes fallen, unterliegen der Geheimhaltungspflicht gemäß § 11 Geheimhaltung.